Veröffentlichungen

Die Unwirksamkeit der Nachtragsklauseln der VOB/B nach §§ 305 ff. BGB


(Jahrbuch Baurecht 2006, Werner Verlag)

In dem Fachaufsatz für das im Werner-Verlag erschienene „Jahrbuch Baurecht 2006“ geht es um Probleme bei den Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch im Zusammenhang mit Bauverträgen. Nachträgliche Änderungen und Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsinhaltes mit entsprechenden Folgen für die Vergütung gehören zu den alltäglichen Ereignissen am Bau. Die VOB/B enthält besondere Regelungen zur Abwicklung dieser allgemein so genannten Nachträge. Dabei gilt der Grundsatz: Ein guter Preis bleibt ein guter Preis, ein schlechter Preis bleibt ein schlechter Preis. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob dieser Grundsatz der VOB/B, mit dem von der gesetzlichen Rechtslage abgewichen wird, den Anforderungen der §§ 305 ff. BGB genügt. Nach vielen Jahren fortgesetzter Rezession in der Bauwirtschaft stellt sich insbesondere die Frage, ob die Baupreise, die einem harten Verdrängungswettbewerb ausgesetzt sind, in jedem Fall fortgeschrieben werden müssen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen anordnet oder zusätzliche Leistungen verlangt. Der Verfasser vertritt die Auffassung, dass die Nachtragsklauseln in der VOB/B gegen die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor unangemessenen Benachteiligungen des Klauselgegners, in der Regel also des Unternehmers, verstoßen. Dem Unternehmer steht demnach bei nachträglich geforderten Änderungen oder zusätzlichen Leistungen wenigstens die ortsübliche Vergütung zu, unabhängig davon, ob sich aus der Vertragskalkulation ein schlechterer Preis ergibt.

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