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Anmerkung zum Urteil des OLG Hamm v. 14.04.2005 – 21 U 133/04 – zugleich zur "kritischen Bestandsaufnahme" Thodes "Nachträgen wegen gestörten Bauablaufes im VOB/B-Vertrag"


(BauR 2005, Seite 1806ff)

Die Anmerkung befasst sich mit einem Urteil des OLG Hamm vom 14.4.2005 zur kritischen Bestandsaufnahme zu Nachträgen wegen eines gestörten Bauablaufs im VOB/B-Vertrag - 21 U 133/04. Der Verfasser erläutert die Regelungen des §§ 1, 2, 5, 6 VOB/B und zeigt die grundsätzlich Möglichkeit einer Bauzeitverlängerung für Störungen im Bauablauf auf. Ferner erörtert er die Rechtsnatur von AGB-Klauseln sowie deren Wirksamkeit im Zusammenhang mit § 1 Abs.3 und 4 VOB/B. Im Weiteren wendet er sich den Aspekten der Vertragsfreiheit und der Lehre der Störung der Geschäftsgrundlage zu und zeigt Ansätze zur rechtlichen Beurteilung von gestörten Bauabläufen auf. Abschließend skizziert er die Änderung von Bauumständen durch die Willenerklärung des Auftraggebers und beleuchtet die Folgen der Pflichtverletzung des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

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