Veröffentlichungen

BGH: Abgrenzung von AGB und Individualvereinbarung (Anmerkung zum Urteil des BGH v. 14.04.2005 – VII ZR 56/04 –)


(IBR 2005, S. 460)

In der kurzen Entscheidungsanmerkung wird aufgezeigt, dass es für die Behauptung einer Individualvereinbarung nicht genügt, darauf zu verweisen, dass eine Klausel auf Wunsch des Verhandlungspartners geändert worden wäre, wenn er diesen Wunsch nur geäußert hätte. Vorraussetzung nach der Rechtsprechung des BGH sind stets konkret geführte Verhandlungen.

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